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kloes-hein leistungen referenzen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgestaltung

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsbeziehungen zwischen kloes-hein consulting und dessen vollkaufmännischen Geschäftspartnern.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf allen künftige Verträge und Rechtsbeziehungen mit Geschäftspartnern von kloes-hein consulting Anwendung.
1.3. Etwaigen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungenwidersprechenden vorformulierte Vertragsbedingungen und insbesondere Einkaufsbedingungen oder sonstigen für eine Vielzahl von Geschäftsbeziehungen vorformulierten Regelwerken von Geschäftspartnern wird ausdrücklich widersprochen. Sie sind nicht Vertragsbestandteil.

2. Leistungen von kloes-hein consulting

2.1. Kloes-hein consulting erbringt ihre Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter.
2.2. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Beraterleistungen werden in der jeweiligen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und kloes-hein consulting im Einzelnen festgelegt.

3. Honorare und Kosten

3.1. Das Honorar und die Nebenkosten für kloes-hein consulting werden individuell für jeweils vereinbarte Dienstleistung separat vereinbart.
3.2. Zahlungen sind innerhalb 2 Wochen nach vollendeter Dienstleistung ohne Abzug zu leisten.
3.3. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

4. Sicherung der Leistungen

4.1. Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht von kloes-hein consulting an den erstellten Unterlagen und Materialen. Eine Vervielfältigung und7oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber außerhalb der innerbetrieblichen Verwendung bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von kloes-hein consulting.
4.2. Der Auftraggeber sichert zu, dass an den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialen Dritt- oder Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht bestehen und kloes-hein consulting diese Unterlagen und Materialen bei der Abwicklung des Auftrages uneingeschränkt verwenden darf.
4.3. Der Auftraggeber informiert kloes-hein consulting vor und während des vereinbarten Projektes laufend über sämtliche Umstände die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Der Auftraggeber wird insbesondere persönlich und, soweit erforderlich, auch seine Mitarbeiter in dem Projekt mitarbeiten. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber genannt.
4.4. kloes-hein consulting verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanten Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekanntgeworden sind.
4.5. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch kloes-hein consulting wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von kloes-hein consulting nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist kloes-hein consulting unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen zu einem neu vereinbarten Termin nachzuholen. Kann ein Termin vom Auftraggeber wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Auftraggeber nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, bemüht sich kloes-hein consulting den Termin anderweitig zu besetzen. Wird ein aus anderen Gründen als den o.g. Umständen vom Auftraggeber nicht wahrgenommen, sind bei Absagen bis 8 Wochen vor Durchführung 50%, bis zu 4 Wochen vorher 75% und bis 2 Wochenvorher 100% des Honorars zuzüglich eventueller Nebenkosten zu zahlen. Das von kloes-hein consulting vorbereitete Material wird dem Auftraggeber im Rahmen der Bestimmung der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1. kloes-hein consultingerbringt die Dienstleistung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die Haftung beschränkt sich indes auf das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit keine schuldhaft verursachten Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person betroffen sind.
5.2. Die Haftung durch kloes-hein consulting beschränkt sich auf die von ihr erbrachten Leistungen. Bei ihrer Beurteilung sind die Auswirkungen der vom Arbeitgeber oder der von Dritten getroffenen Entscheidungen oder der vom Auftraggeber oder Dritten durchgeführten Arbeiten entsprechend zu berücksichtigen.
5.3. Beruht ein Schadensrsatzanspruch auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (Ziffer 4.3) oder ist eine derartige Obliegenheitsverletzung mitursächlich geworden, so sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
5.4. Die Verjährung für Schadenersatzansprüche beträgt 1 Jahr nach Kenntnis oder grobfahrlässiger Unkenntnis des Arbeitgebers vom Bestehen des Anspruchs, spätestens jedoch 1 Jahr nach Beendigung der anspruchsbegründenden Leistung von kloes-hein consulting.

6. Allgemeine Bestimmungen

6.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
6.2. Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
6.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist Gießen.

Stand 09/16